Erfahrung & moderne Dienstleistung für Sie vereint

Bereits seit Jahren ist mein Unternehmen erfolgreich in der Versicherungsbranche tätig. In dieser Zeit konnte ich mich als Versicherungsmaklerin etablieren und den Kundenstamm breit ausbauen. Inzwischen betreue ich zahlreiche private und gewerbliche Kunden, die gegen die Risiken des Alltags umfangreich absichert werden. Dabei stehen die individuellen Anforderungen jedes einzelnen Kunden immer im Vordergrund.

Laufende Fort- und Weiterbildung sichert stets den aktuellen Wissenstand. Durch den Einsatz moderner Technik kann ich Sie auch im Schadensfall schnell und effizient beraten und begleiten. Verlassen Sie sich auf mich.

Von Beginn an war mir die die Nähe zum Kunden und die hohe Beratungsqualität besonders wichtig – daran hat sich bis heute nichts geändert. Diese Vorgehensweise sichert den Erfolg meines Unternehmens und meinen Kunden die Beratung, die sie wirklich brauchen.

Meine Dienstleistung: In vier Stufen zum idealen Ergebnis

  • Stufe 1: Aufnahme und Besprechung der „Beratungsgrundlage“.
    Nachdem ich mich bei Ihnen anhand unserer „Erstinformation“ vorgestellt habe, bespreche ich mit Ihnen Ihre persönlichen Wünsche und Ziele, was Ihnen wichtig und unwichtig ist und zu welchen Themen Sie konkret beraten werden möchten. Ihre Angaben halte ich als Grundlage für die weitere Beratung schriftlich fest.
  • Stufe 2: Erarbeitete Lösungskonzepte und Alternativen.
    Für Sie erstelle ich eine Analyse für alle Bereiche, die Ihnen persönlich wichtig sind und erarbeite Ihnen ein maßgeschneidertes Lösungskonzept. Für ihre bereits bestehenden Versicherungen biete ich Ihnen individuelle Vergleichsangebote.
  • Stufe 3: Ihr persönliches Konzept.
    In einem zweiten persönlichen Gespräch präsentiere ich Ihnen die erstellten Lösungen um Ihre Versorgung und Ihren Versicherungsschutz im Preis-Leistung-Verhältnis zu optimieren. Sind Sie mit meinen Vorschlägen einverstanden, beauftragen Sie mich über den „Maklervertrag” oder gegebenenfalls über die „Maklervollmacht“ mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen.
  • Stufe 4: Laufende Betreuung
    Durch eine laufende Betreuung halte ich Ihre Verträge auf einem aktuellen Stand und informiere Sie über gesetzliche und vertragliche Änderungen und Verbesserungen. Selbstverständlich begleite ich auf Wunsch auch Ihre Familienmitglieder in allen Bereichen der Versicherungen.

Nutzen Sie mein Wissen und meine Erfahrung für Ihre Sicherheit und Ihre finanzielle Zukunft!

♦ ♦ ♦ ♦ ♦

Versicherungsmakler sind Kaufleute nach dem Handelsrecht, in Deutschland nach dem § 93 HGB. Versicherungsmakler haben keinen festen Vertrag mit einer Versicherungs-gesellschaft, sondern arbeiten im Auftrag des Kunden. Der Versicherungsmakler ist verpflichtet, nach bestem Wissen und Gewissen eine für den individuellen Kunden günstige Versicherung zu vermitteln.

Der Unterschied zwischen einem Versicherungsvertreter, d.h. einem gebundenen Vermittler, sei es als Vermittlungs- oder Abschlussagent, einerseits und einem Versicherungsmakler anderseits ist von entscheidender Bedeutung, wenn es um die juristische Zurechnung von Rechten und Pflichten des Versicherungsnehmers (Kunden) geht. Der Versicherungsvertreter ist Geschäftsbesorger der Versicherung und steht damit vertragsrechtlich zwangsläufig auf der Seite der Versicherung. Der Ver-sicherungsmakler ist Beauftragter des Kunden und steht somit vertragsrechtlich auf dessen Seite. Der Versicherungsmakler stellt also einen treuhänderischen Sachwalter, einen Vertreter und einen Erfüllungsgehilfen des Kunden dar.

Historische Aspekte – die Entwicklung des Versicherungsmaklers vom 14. Jahrhundert bis heute: Der Makler ist ein aus dem niederländischen stammender Begriff (makelaar = niederl.: „machen“, hier : einen Vertrag zu Stande bringen). Er, der Makler, befindet sich in jeglicher Unabhängigkeit zum Versicherungsunternehmen und gewährleistet die bestmögliche Versorgung seines Kunden mit Versicherungsschutz.

Die historischen Entwicklungsaspekte, von der ersten Police bis hin zum fertigen Makler, vollziehen sich über einen langen Zeitraum. Als es an den Seehandelsplätzen in Ober- und Mittelitalien im 14. Jh. zum Abschluss der ersten Police kam, entstand die erste Seeversicherungspolice. Es dauerte ca. 200 Jahre bis sich Versicherungsmakler in den Handelszentren (Niederlande, Portugal, Spanien, England und Deutschland) ausbreiteten. Der älteste, deutsche bekannte Vertrag stammt aus dem Jahre 1590. Für das Maklerrecht gab es kaum Vorschriften, erst als 1642 die Maklerordnung entstand, hieß es …“gute, tüchtige Personen dürfen Makler werden“! Einige wenige allgemeine Pflichten wurden festgehalten, wie zum Beispiel das Verbot an Sonn- und Feiertagen zu makeln oder die Verpflichtung zu Verschwiegenheit, Treue und Aufrichtigkeit.

Mit der Maklerordnung aus dem Jahre 1673 wurden die Pflichten des Maklers ausgebaut. Die Mitteilungspflicht gegenüber dem VR wurde ein wichtiger Bestandteil, sowie die Pflicht alle risikorelevanten Daten anzugeben. Die Gefahr bei einem Verstoß das Amt abgesprochen zu bekommen drohte von nun an jedem Makler. Von diesem Zeitpunkt an waren auch Sanktionen in der Maklerordnung fest verankert. Anfang des 17.Jh. kam es zur Spartenspezialisierung. Erste Tätigkeitsbeschreibungen von Assekuranzmaklern folgten, sowie der Maklerlohn, die Ausstellung von Policen, die Schadenregulierung, usw. Grundsteine für die Doppelrechtsstellung wurden in diesem Zuge gelegt. Nachdem die Maklerordnung im Laufe der Zeit einige Male revidiert wurde, kam es 1861 zum in Kraft treten des Allg. Deutschen Handelsgesetzbuches.

Neben dem Hauptbetätigungsfeld der Seeversicherung in Deutschland, kristallisierte sich die Rückversicherung als ein weiteres bedeutendes Feld heraus. Hinzukamen die Industrie- und Transportversicherung bis hin zu versicherungsfremden Finanzprodukten. Die Grundlagen waren somit für einen neuen Dienstleistungszweig gelegt.

„Der Mensch hat dreierlei Wege klug zu handeln:

erstens durch nachdenken, das ist das edelste,

zweitens durch nachahmen, das ist das leichteste,

drittens durch Erfahrung, das ist das bitterste“.

(Zitat von Konfuzius, chinesischer Philosoph und Staatsmann)